Eine kleine Editionsgeschichte
nach Kees van Strien, Voltaire in Holland 1736-1745, Leuven: Peeters, 2011, 589 S.
1. Ein Verleger steht zu seinem Auftrag
Von Friedrich vor seiner Thronbesteigung als eine Art Bekenntnis zur Staatsführung im Sinne der Aufklärung verfasst (z.B.: „Es ist demnach die Gerechtigkeit, welche das vornehmste Augenmerk eines Fürsten sein soll; es ist demnach die Wohlfahrt seines Volkes, so er allem anderen Nutzen vorziehen muss„), war ihm sein Antimachiavel nach der Krönung (31. Juni 1740) nicht mehr genehm und er verlangte von Voltaire, das Buch zu unterdrücken. Voltaire hatte sich sehr viel von dem Werk versprochen und viel daran gearbeitet, er versuchte nun im Auftrag Friedrichs den mit der Herausgabe bereits beauftragten Verleger Van Düren (1687 – 1757)* in Den Haag zu überzeugen, von einer Veröffentlichung abzusehen, was sich als schwierig erwies. Van Düren, einer der führenden Verleger Hollands, der auch in Frankfurt und Leipzig ausstellte, weigerte sich nämlich, die Herausgabe fallenzulassen, denn eine skandalträchtige Veröffentlichung dieses Buches, verfasst von einem frisch gekrönten Haupt, war werbewirksam und gewinnträchtig. Also kündigte er in der Zeitung s’Gravenhaagse Courant vom 25. 7. 1740 das baldige Erscheinen des Antimachiavels an.
„Der Antimachiavel Friedrichs II. oder wie sich ein kleiner Verleger gegen den preußischen König durchsetzte“ weiterlesen