18 Personen wurden in Frankreich wegen Abhängens von Staatspräsidentenporträts angeklagt und im September 2021 zum Teil wegen „gemeinschaftlich begangenen Raubes“ zu Geldstrafen bis zu 400 € verurteilt. in Toulouse, vor dem Kassationshof (Cour d`appel), dem höchsten Gericht Frankreichs, findet jetzt eine erneute Verhandlung statt, weil die erstinstanzliche Verurteilung im Berufungsverfahren keinen Bestand hatte.
Das Gericht soll letztlich entscheiden, ob das Abhängen eines Präsidententporträts ein Raub ist, oder eben eine Meinungsäußerung.
Wir haben einen Protestbrief geschrieben und das Gericht aufgefordert, die Angeklagten freizusprechen.
Wenn das Recht auf freie Meinungsäußerung noch irgendeine Gültigkeit besitzt, müssen die Angeklagten freigesprochen werden!
Tribunal-de-Toulouse-SVgiletsjaunes-DE-211107